Was mache ich wenn mein Paket geklaut wurde?
Paket gestohlen? Panik vermeiden! Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Geld oder Ersatz erhalten und sich vor zukünftigen Diebstählen schützen
Paket geklaut? Handeln Sie richtig!
Sie haben sehnsüchtig auf Ihr Paket gewartet, doch vor der Tür herrscht gähnende Leere. Keine Panik! Erfahren Sie hier, was Sie tun können, wenn Ihr Paket gestohlen wurde:
Feststellen & Beweise sichern:
- Ist das Paket laut Sendungsverlauf zugestellt, aber nicht da? Fragen Sie Nachbarn!
- Ist es definitiv geklaut: Fotos von der leeren Ablage und ggf. Zeugenaussagen sichern.
Melden:
- Kontaktieren Sie sofort den Zusteller (DHL, DPD etc.) mit Sendungsnummer und Sachverhalt.
- Informieren Sie auch den Verkäufer, falls dieser Ihnen bei der Ersatzlieferung helfen kann.
- Bewahren Sie sämtliche Kommunikation auf!
Haftung klären:
- Ohne Abstellgenehmigung: Der Zusteller haftet in der Regel.
- Mit Abstellgenehmigung: Gefahrübergang beim Abstellen, Verkäufer haftet nicht mehr.
- Versicherter Versand: Die Versicherung übernimmt den Schaden.
- Prüfen Sie die AGBs von Zusteller und Verkäufer!
Weitere Schritte:
- Sind Sie unzufrieden? Schlichtungsstelle oder Anwalt einschalten.
Vorbeugen:
- Sichere Lieferadresse wählen (Arbeitsplatz, Nachbar).
- Abstellgenehmigung erteilen (Garage, Kellerabteil).
- Sendungsverlauf verfolgen.
- Überwachungskamera installieren (abschreckende Wirkung).
Wichtig: Handeln Sie schnell und sammeln Sie Beweise! Mit den richtigen Schritten können Sie Ihr Geld oder Ersatz erhalten.
Kurz und knapp: Haftung bei gestohlenen oder verschollenen Paketen
Kosten bei geklautem Paket:
- Ohne Abstellgenehmigung: Der Zusteller zahlt (DHL, DPD etc.).
- Mit Abstellgenehmigung: Sie tragen das Risiko (Gefahrübergang).
- Versicherung: Bei versichertem Versand übernimmt die Versicherung den Schaden.
Beweispflicht:
Sie müssen beweisen, dass das Paket nicht angekommen ist. Sammeln Sie Zeugenaussagen, Trackinginformationen und Fotos.
Paket angeblich zugestellt, aber nicht da:
- Sofort den Zusteller kontaktieren und Sachverhalt schildern.
- Verkäufer informieren, Beweise sichern und ggf. Schlichtungsstelle oder Anwalt einschalten.
Haftung für abgestellte Pakete:
- Ohne Genehmigung: Zusteller haftet.
- Mit Genehmigung: Sie tragen das Risiko.
Was ist Ihre Reaktion?